Schwimmunterricht

Es wird dringend empfohlen, spätestens alle 4 Jahre die eigene Rettungsfähigkeit zu überprüfen (Fortbildungspflicht für jede Lehrkraft).
Hier besteht die Möglichkeit dies im Rahmen von Fortbildungen zur „Auffrischung der Rettungsfähigkeit“ nachzuweisen. Diese sind über FIBS buchbar.
Auch außerhalb des Schulsystems sind über die Wasserwacht oder die DLRG entsprechende Kurse buchbar. 

Die Rettungsfähigkeit bezieht sich immer auf das Becken, in dem Schwimmunterricht durchgeführt wird.

Zur Information bzgl. der Schwimmerbecken:
Unterrichtet man im Schwimmerbereich des Südbades, so sind 4,50 m Tauchtiefe erforderlich. Im Nordostbad werden im gesamten Schwimmbecken 3,70 m gefordert. In Katzwang und im Langwasserbad sind 2,50 m Tauchtiefe nötig. 

Auch in den Lehrschwimmbecken muss eine schnelle Hilfe gewährleistet sein.

Besonderheit des Langwasserbades

Im Langwasserbad ist in seltenen Fällen das Lehrschwimmbecken mit dem Sprungturm abgesenkt. In diesem Fall müssen nicht nur die Schüler und Schülerinnen entsprechend belehrt werden, zudem muss sichergestellt werden, dass die Schüler den Bereich Sprungbeckens entweder nicht oder ausschließlich in Begleitung einer entsprechend ausgebildeten Lehrkraft betreten.
Sollten sich Kinder von der Gruppe entfernen müssen, so hat die Lehrkraft durch eine nachhaltige Belehrung dafür zu sorgen, dass die Kinder die möglichen Gefahren kennen und den Bereichen, die für sie zur Gefahr werden könnten, fernbleiben.
Zu Beginn des Schuljahres ist es unerlässlich, mit den Kollegen und Kolleginnen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen (daraus ergeben sich u.a. die Belehrungsschwerpunkte für das jeweilige Bad). Diese wird danach von den Schwimmlehrkräften und der Schulleitung unterschrieben. 

Nebenberufliche Schwimmlehrkräfte

Die vier vom Staatlichen Schulamt den Grundschulen zur Verfügung gestellten nebenberuflichen Schwimmlehrkräfte verfügen über den C-Trainerschein Schwimmen. Somit unterrichten diese die ihnen zugewiesenen Kinder nicht eigenverantwortlich, sondern ausschließlich in Absprache mit den ausgebildeten schulischen Lehrkräften, bei denen auch die Gesamtverantwortung verbleibt.

Im Diff.-Sport können sie dagegen eigenständig (siehe KMBeK 2.1.2.2) unterrichten.

Die Durchführung des wichtigen Schwimmunterrichts für unsere Schüler und Schülerinnen ist uns ein großes Anliegen. Da sicherheitsrelevante Aspekte eine immer größere Rolle spielen, ist es unumgänglich, dass alle am Schwimmen Beteiligten ausreichend informiert sind, um den abzuhaltenden Unterricht sicher durchführen zu können.